AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mandatsvereinbarung
1. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Rechtsanwaltskanzlei LUDWIG.LEGAL, Sitz: Berngau, (nachfolgend: LUDWIG.LEGAL). Eine nach Deutschem Recht tätige und beratende Kanzlei. Für jede Mandatierung gelten die nachfolgenden AGB (nachfolgend auch: Mandatsvereinbarung), auf welche auch im online Bestellprozess noch einmal ausdrücklich bei jeder einzelnen Bestellung hingewiesen wird.
2. Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang der Rechtsberatung ergibt sich aus der auf der Internetseite dargestellten und ggf. zum Download bereitgestellten Leistungsbeschreibungen. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Bearbeitungszeiten an Wochenenden (Bestelleingang Freitag ab 16.00 Uhr) und Feiertagen bis zum nächsten Werktag 13.00 Uhr verlängern können.
Der Mandant hat die Obliegenheit eine Erreichbarkeit über die von ihm zur Verfügung gestellte E-Mail Adresse sicherzustellen. Falls eine E-Mail nicht oder verspätet wegen einer fehlerhaften Mailadresse nicht zugestellt werden kann, liegt die Verantwortung hierfür beim Mandanten.
Eine telefonische Beratung wird nicht geschuldet, es sei denn, diese ist Bestandteil eines Beratungsprodukts oder wurde explizit zusätzlich beauftragt.
Im Bereich Vertragserstellung und Vertragscheck sind Überarbeitung, Nachfragen und Anpassungen bis zu 14 Tage nach Erstellung des Vertrages durch LUDWIG.LEGAL möglich. Spätere bzw. weitere Überarbeitungen können zusätzlich in Auftrag gegeben werden. Überarbeitungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen und/oder die Teilnahme an Vertragsverhandlungen sind vom Leistungsumfang nicht umfasst, können jedoch zusätzlich mandatiert werden.
3. Rückfragen / Erstberatung
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen. Wir verwenden für diese Rückfragen die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Im Falle von erforderlichen Rückfragen beginnt die Reaktionszeit gem. Ziff. 2 mit dem Eingang der weiteren noch benötigten Informationen auf unseren Servern.
Unsere anwaltliche Beratung stellt eine online Erstberatung dar, welche Ihnen eine erste juristische Orientierung ermöglichen soll. Die Erstberatung kann wegen der eingeschränkten Möglichkeit den Sachverhalt zu ermitteln und der Geschwindigkeit der Bearbeitung eine persönliche anwaltliche Beratung nicht immer ersetzten. Wir raten insoweit dringend dazu, vor rechtsverbindlichen Entscheidungen und Erklärungen (v.a. bei Kündigungen, Zahlungen oder der Weigerung einer Zahlung) immer eine persönliche Beratung durch einen Anwalt einzuholen.
Im Bereich der anwaltlichen Erstberatung sind Überarbeitung, Nachfragen und Anpassungen bis zu 30 Tage nach der Beratung durch LUDWIG.LEGAL möglich. Weitere Prüfungen und Beratungen können zusätzliche mandatiert werden.
4 Forderungsmanagement (für Mieter auch "Kautionsrückforderung")
4.1 Vertragsgegenstand
Im Bereich des Forderungsmanagements (für Mieter auch "Kautionsrückforderung") übernimmt LUDWIG.LEGAL das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren für fällige sowie nicht eingeklagte Forderungen in Vollmacht des Auftraggebers nach erteiltem Auftrag und erbringt weitere gewünschte im Zusammenhang stehende Rechtsdienstleistungen, insbesondere die Streitbeilegung (Inkassoauftrag).
4.2 Zustandekommen des Inkassoauftragvertrages
Die angebotenen Dienstleistungen auf der Internetseite stellen noch keine Angebote zum Abschluss eines Inkassovertrages dar. Ein Abschluss kommt erst zu Stande, sofern LUDWIG.LEGAL die Forderungsübernahme bestätigt und den Beginn des Mahnlaufes mitteilt.
Mit Forderungsübergabe an LUDWIG.LEGAL erteilt der Auftraggeber LUDWIG.LEGAL uneingeschränkt Vollmacht zur Beitreibung/Realisierung der Forderungsangelegenheit.
4.3 Auftragsumfang Inkassoauftrag
LUDWIG.LEGAL verpflichtet sich nach rechtlichen und wirtschaftlichen sinnvollen Möglichkeiten die Realisierung der Forderungen alsbald durchzuführen.
Der Auftraggeber ist einverstanden damit, dass
- ausschließlich LUDWIG.LEGAL über die Möglichkeiten der Realisierung der Forderungen entscheidet;
- der Auftraggeber stets mit LUDWIG.LEGAL kooperiert, insoweit insbesondere nach Aufforderung durch den LUDWIG.LEGAL benötigte Unterlagen unverzüglich LUDWIG.LEGAL zur Verfügung stellt;
- der Auftraggeber LUDWIG.LEGAL sofort informiert, wenn die Forderung unmittelbar ihm gegenüber durch Zahlung gemindert oder ausgeglichen wird;
- LUDWIG.LEGAL ohne vorige Zustimmung bei wirtschaftlich zweckmäßiger Situation Ratenzahlungsvereinbarungen treffen oder Vergleiche schließen kann;
- nach Auftragserteilung an LUDWIG.LEGAL der Auftraggeber keine eigenen Maßnahmen ergreifen bzw. ein anderes Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt beauftragen darf, um die Forderung zu realisieren;
- die Einstufung des Schuldners als zahlungsunfähig oder die Einstufung der Forderung als uneinbringlich im freien Ermessen von LUDWIG.LEGAL liegt. Infolge LUDWIG.LEGAL die Eintreibung beenden und abrechnen kann.
- LUDWIG.LEGAL zur jederzeitigen Kündigung des Inkassoauftrages berechtigt ist, insbesondere in Fällen in denen der Auftraggeber die notwendigen Auskünfte nicht erteilt oder die Mitarbeit verweigert. Die Mitwirkung gilt als endgültig verweigert, sofern der Auftraggeber trotz zweifacher Aufforderung per E-Mail nicht reagiert. In den Fällen der Kündigung wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggeber ist LUDWIG.LEGAL berechtigt, die erbrachten Leistungen nach dem RVG gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen und dieser hat die Kosten gegenüber LUDWIG.LEGAL auszugleichen.
- der Auftraggeber sich verpflichtet jeglichen Kontakt zum Schuldner, wegen der übergebenen Forderung zur Einziehung, zu unterlassen, ohne vorher das Einverständnis von LUDWIG.LEGAL eingeholt zu haben. Anderenfalls trägt der Auftraggeber die Vergütung von LUDWIG.LEGAL nach dem RVG, insbesondere bei Abschluss von eigenmächtigen Vergleichen, sowie bei Übermittlung von unrichtigen Angaben.
4.4 Verrechnung, Vergütung, Auslagen, Kostenerstattung
- Zahlungen offener Forderungen werden, unabhängig davon bei wem sie eingegangen sind, folgendermaßen verrechnet: 1. Inkassogebühren und Verzugszinsen für LUDWIG.LEGAL, 2. Hauptforderung und Mahnkosten des Auftraggebers für Auftraggeber.
- Verzugszinsen auf Hauptforderungen werden bei erfolgreicher Beitreibung als weitere Vergütung von LUDWIG.LEGAL einbehalten, wobei jede Beitreibung von Fremdgeldern als Erfolg gewertet wird. Verrechnet wird gem. 4.4 Ziff. 1.
- Bei dem Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Inkasso-, Mahn-, Kontoführungskosten und Auslagen sind bei Auftragserteilung fällig. Sie werden dem Schuldner nach Möglichkeit als Verzugsschaden des Auftraggeber weiter belastet. Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, kann der Auftraggeber grundsätzlich verlangen, dass er ihn von den bei LUDWIG.LEGAL anfallenden Gebühren, die LUDWIG.LEGAL aus dem Inkassovertrag gegen den Auftraggeber zustehen, freistellt. Diesen Freistellungsanspruch tritt Auftraggeber mit Abschluss des Inkassovertrages an LUDWIG.LEGAL ab. LUDWIG.LEGAL , die diese Abtretung annimmt, versucht, die Forderung zusammen mit den entstandenen Kosten beim Schuldner beizutreiben. Bei Nichtgelingen wird LUDWIG.LEGAL die Gebühren nicht von Auftraggeber verlangen (mit Ausnahme einer Kündigung wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggeber). Sollte sich der Auftraggeber zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens entscheiden, sind die vorgerichtlichen Inkassokosten nach dem RVG von dem Auftraggeber gegenüber LUDWIG.LEGAL zu bezahlen. Ferner hat der Auftraggeber die weiteren Gerichts-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.
- Bei erfolgreichem vorgerichtlichen Inkasso werden 100% der Hauptforderung an Auftraggeber ausgezahlt. LUDWIG.LEGAL behält hier keine Erfolgsprovision ein. Bei Beitreibung von bereits titulierten Forderungen erhält LUDWIG.LEGAL 25% Erfolgsprovision bezogen auf die titulierte Forderung zzgl. Mahnkosten und Zinsen.
- Bei einem Vergleich oder einer Ratenzahlung wird gem. 4.4 Ziff. 1 verrechnet.
- Stellt sich im Rahmen der Tätigkeit heraus, dass die LUDWIG.LEGAL übergebene Forderung unberechtigt, bereits tituliert oder aufgrund eines Insolvenzverfahrens bereits nicht mehr geltend zu machen war, werden die Inkassogebühren dem Auftraggeber auferlegt.
- Wünscht der Auftraggeber den Abbruch der Beitreibung einer bereits übergebenen Forderung, werden die Inkassogebühren dem Auftraggeber auferlegt.
- Eingehende Zahlungen (Fremdgeldbeträge) werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt, welches unverzinst ist. Dadurch hat der Auftraggeber keinen Zinsanspruch.
- Mit Auftragserteilung an LUDWIG.LEGAL verzichtet der Auftraggeber auf Einrede der Verjährung bezüglich kostenpflichtiger Dienstleistungen.
- Ist der Auftraggeber eine juristische Person, verpflichtet sich die Geschäftsführung der persönlichen Haftung bzgl. ausstehender Forderungen von LUDWIG.LEGAL an den Auftraggeber.
- Die Auszahlung erfolgreich eingeforderter Forderungen an den Auftraggeber erfolgt einmal monatlich, soweit nichts Anderslautendes vereinbart wurde.
4. Ablehnung von Fällen
Vereinzelt eignen sich vor allem sehr komplexe Fälle nicht für eine juristische Erstberatung. Falls ein Fall nicht kompetent im Wege der Erstberatung bearbeitet werden kann, behält sich LUDWIG.LEGAL das Recht vor, die Annahme des Falles abzulehnen. In diesem Falle entstehen für Sie selbstverständlich keinerlei Kosten. Sie erhalten Nachricht über die Ablehnung innerhalb der in Ziff. 2 dargestellten Reaktionszeiten. Im Übrigen gelten die pauschal vereinbarten Honorare. Falls im Einzelfall ein höherer Bearbeitungsaufwand wegen mehrfacher und/oder ausführlicher Schriftsätze der Gegenseite erforderlich sein sollte, kann LUDWIG.LEGAL zur weiteren Bearbeitung des Mandats ein zusätzliches Honorar anbieten.
5. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht, Rentenrecht, ausländische Rechtsordnungen
LUDWIG.LEGAL schuldet dem Mandanten keine Beratung im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen bzw. Folgen, sowie sozialversicherungsrechtliche, sozialrechtliche, insolvenzrechtliche, rentenrechtliche und anwaltshaftungsrechtliche Fragestellungen soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Steuerrechtliche Beratung wird auch nicht dadurch von LUDWIG.LEGAL geschuldet, dass LUDWIG.LEGAL auf zu klärende bzw. bestehende steuerrechtliche Probleme hinweist.
LUDWIG.LEGAL schuldet keine Beratung im Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen. LUDWIG.LEGAL ist jedoch verpflichtet, wenn sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Mandates Fragen im Hinblick auf ausländische nationale Rechtsordnungen stellen, hierauf hinzuweisen und dem Mandanten zu empfehlen, einen in dieser ausländischen Rechtsordnung erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
6. Vergütung
Die LUDWIG.LEGAL geschuldete Vergütung außerhalb eines Inkassoauftrages (vgl. Ziffer 4) ergibt sich aus den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit nicht eine gesonderte, hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird. Diese erfolgt in der Regel im Online Bestellprozess.
7. Mehrheit von Mandanten
Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen von LUDWIG.LEGAL aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
LUDWIG.LEGAL darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Mandanten alleine stützen, soweit nicht ein Mandant LUDWIG.LEGAL gegenüber schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das Mandat von LUDWIG.LEGAL beendet werden.
8. Berufshaftpflichtversicherung
LUDWIG.LEGAL hat bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (www.ruv.de) eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden (Haftpflichtansprüche) abgeschlossen.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden sowie die Zahl der Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr, in denen ein Versicherungsbetrag von EUR 250.000 in Anspruch genommen werden kann, sind begrenzt.
Räumlich besteht Versicherungsschutz bei der Beratung in und Beschäftigung mit europäischem Recht, soweit diese über in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros erfolgt. Für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung in und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und der Tätigkeit vor außereuropäischen Gerichten gelten Beschränkungen.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Mandanten, die Kaufleute sind, gilt: ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Nürnberg.
10. Berufsrecht, Interessenkonflikte, außergerichtliche Streitschlichtung
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ in deutscher und englischer Sprache abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Für Streitigkeiten zwischen Mandanten und LUDWIG.LEGAL besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg
Tal 33, 80331 München, Deutschland
E-Mail: info@rak-nbg.de
Internet: https://rak-nbg.de
In einem solchen Verfahren hat der betroffene Rechtsanwalt auf Verlangen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer zu erscheinen.
Unabhängig davon ist zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern bei der Bundesrechtsanwaltskammer die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstr. 26, 10787 Berlin, Deutschland
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: http://www.s-d-r.org/
eingerichtet. Diese Schlichtungsstelle ist Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. LUDWIG.LEGAL ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.