In einem aktuellen Fall wollten Mieter in Köln Solarpaneele an der Außenseite ihres Balkons anbringen. Der Eigentümer des Gebäudes verweigerte jedoch seine Zustimmung, da er die Paneele als optische Störung und bauliche Veränderung seiner Immobilie betrachtete. Die Mieter zogen daraufhin vor Gericht, um
- die Erlaubnis zur Installation der außenliegenden Solaranlage zu erhalten
- alternativ: Eine Genehmigung zu erhalten, die Solaranlage im Innenbereich des Balkons auf Bodenhöhe zu montieren.
Das Wesentliche
Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 26.09.2023 - 222 C 150/23) entschied teilweise zugunsten der Mieter. Die Richter stellten fest, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage gibt, die es Mietern erlaubt, Solarpaneele ohne die Zustimmung des Vermieters außen am Balkon zu installieren. Eine solche Installation würde das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern und die Eigentumsrechte des Vermieters beeinträchtigen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung existiert momentan noch nicht.
Die Klage war jedoch insofern erfolgreich, als das Gericht bestätigte, dass Mieter eine Solaranlage innerhalb des Balkons auf Bodenhöhe anbringen dürfen, solange diese das optische Erscheinungsbild nicht stört. Beim Auszug müssen die Mieter die Anlage wieder entfernen.
Fazit
Aufgrund dieser Entscheidung ist es empfehlenswert, sich vor der Installation von Solarpaneelen rechtlich bei einem Anwalt zu informieren, um mögliche Konflikte mit dem Vermieter und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir bei LUDWIG.LEGAL stehen Dir gern zur Seite und bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei Deinem Vorhaben.